|
|
Studierende in Erlangen
Akademisches Auslandsamt der
Friedrich-Alexander-Universität
http://www.uni-erlangen.de/
Auszug aus der Broschüre
Wegweiser für ausländische Studierende in Erlangen
Broschüre liegt im Akademischen Auslandsamt der
Universität aus
Studium an der Friedrich-Alexander-Universität
Aufenthaltsgenehmigung:
Ausländische Studierende benötigen für ihren Studienaufenthalt in
Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung.
Mit Ausnahme der EU-Staaten, der USA, Australien, Israel, Japan,
Kanada, Neuseland, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
ist die Aufenthaltsgenehmigung bereits vor der Einreise in Form
eines Visums einzuholen. Bei der Beantragung des Visums ist der
Nachweis zu führen, wie das Studium in Deutschland finanziert
werden soll. Darüber hinaus ist eine Zulassung zum Studium,
Studienkolleg oder Deutschkurs an der Universität vorlegen.
Nach der Einreise müssen Sie sich bei der Meldebehörde ihres
Wohnortes innerhalb einer Woche anmelden, bei einem Wohnungswechsel
ummelden und am Ende des Aufenthaltes abmelden.
Ihr Einreisevisum wird von der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde
in eine Aufenthaltsbewilligung zum Studium umgewandelt. Für das
Stadtgebiet Erlangen ist die Ausländerbehörde der Stadt Erlangen
zuständig. Von der Ausländerbehörde ist bei der erstmaligen
Erteilung und jeder Verlängerung zu prüfen, ob
| der genehmigte Aufenthaltszweck fortbesteht (Studienfach), |
| der Studienabschluss in angemessener Zeit (durchschnittliche
Studiendauer + max. 3 Semester) erreicht werden kann,
|
| ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes für
den beantragten Zeitraum zur Verfügung stehen, |
| ausreichender Krankenhausversicherungsschutz gegeben ist,
|
| Straftaten gegen den Aufenthalt in Deutschland sprechen. |
Im Regelfall sind bei der Ausländerbehörde deshalb der Pass,
die Immatrikulationsbescheinigung und ein Finanzierungsnachweis
vorzulegen.
Die erstmalige Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung kostet 40 Euro,
jede Verlängerung 20 Euro.
Studienfachwechsel:
Vor einem Studienfachwechsel wird die Beratung durch das
Informations- und Beratungszentrum der Universität empfohlen.
Der Studienfachwechsel ist dann bei der Zulassungsstelle der
Universität zu beantragen.
Ausländerrechtlich stellt der Studienfachwechsel einen
Aufenthaltszweckwechsel dar. Er ist deshalb gleichzeitig auch bei
der Ausländerbehörde zu beantragen und wird in den ersten 18
Monaten des Studiums grundsätzlich genehmigt, danach nur noch, wenn
die Universität bescheinigt, dass sich die Gesamtstudiendauer nicht
um mehr als 18 Monate verlängert. Liegen diese Voraussetzungen
nicht vor oder wird ein weiterer Wechsel angestrebt, darf dieser nur
zugelassen werden, wenn das Studium innerhalb einer
Gesamtaufenthaltsdauer von 10 Jahren abgeschlossen werden kann
Erwerbstätigkeit während des Studiums:
Während des studienvorbereitenden Deutschkurses ist eine Erwerbstätigkeit
nicht gestattet.
Während des Studiums sind Erwerbstätigkeiten, die insgesamt 90
Arbeitstage im Jahr nicht übersteigen (die tägliche Arbeitszeit
spielt dabei keine Rolle), arbeitserlaubnisfrei und werden mit der
Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung generell zugelassen. Darüber hinaus gehende Erwerbstätigkeiten müssen von Beginn an
von der Ausländerbehörde im Einzelfall genehmigt werden. Die
Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn das Informations- und
Beratungszentrum der Universität bescheinigt, dass dadurch die
Erreichung des Studienabschlusses nicht wesentlich erschwert oder
verzögert wird und das Arbeitsamt nach Prüfung des Arbeitsmarktes
für die beabsichtigte Beschäftigung und den angestrebten
Stundenumfang eine Arbeitserlaubnis in Aussicht stellt.
Die ausländerrechtliche Genehmigung kostet jeweils 25 Euro
Nützliche Adressen:
- Akademisches Auslandsamt der Universität, Schlossplatz 3, Zimmer 1.026, Tel. 8524800
- Allgemeine Ortskrankenkasse, Universitätsstraße 25, Tel. 82615 -
10
- Arbeitsvermittlung für Studenten, Feldstraße 5, Tel. 23061
- Ausländerbeirat der Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, Zimmer 917,Tel. 862406
- Ausländerbehörde der Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, Zimmer
212/213, Tel. 86 2879
- Evangelische Studentengemeinde, Hindenburgstraße 46, Tel. 22942
- Informations- und Beratungszentrum der Universität, Schlossplatz
3, Zimmer 0.021, Tel. 8523976
- Katholische Hochschulgemeinde, Sieboldstraße 3, Tel. 24146
- Meldebehörde der Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, Zimmer 216, Tel. 862924
- Sprachenzentrum der Universität, Bismarckstraße 1, Tel. 8522349
- Studentenkanzlei der Universität, Halbmondstraße 6, Zimmer
0.034, Tel. 8524042
- Studentenwerk Erlangen-Nürnberg, Wohnheimvermittlung:
Henkestraße 38a, Tel. 8002-0;
Zimmervermittlung: Langemarckplatz 4, Zimmer 021,
Tel. 8002-0
- Zulassungsstelle der Universität, Halbmondstraße 6, Zimmer
0.031, Tel. 8524076
|
|