Ausländer- und Integrationsbeirat der Stadt Erlangen

 

 
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Studierende in Erlangen
Akademisches Auslandsamt der Friedrich-Alexander-Universität 
http://www.uni-erlangen.de/

Auszug aus der Broschüre Wegweiser für ausländische Studierende in Erlangen
Broschüre liegt im Akademischen Auslandsamt der Universität aus

Studium an der Friedrich-Alexander-Universität

Aufenthaltsgenehmigung:
Ausländische Studierende benötigen für ihren Studienaufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung.
Mit Ausnahme der EU-Staaten, der USA, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseland, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Aufenthaltsgenehmigung bereits vor der Einreise in Form eines Visums einzuholen. Bei der Beantragung des Visums ist der Nachweis zu führen, wie das Studium in Deutschland finanziert werden soll. Darüber hinaus ist eine Zulassung zum Studium, Studienkolleg oder Deutschkurs an der Universität vorlegen.
Nach der Einreise müssen Sie sich bei der Meldebehörde ihres Wohnortes innerhalb einer Woche anmelden, bei einem Wohnungswechsel ummelden und am Ende des Aufenthaltes abmelden.
Ihr Einreisevisum wird von der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltsbewilligung zum Studium umgewandelt. Für das Stadtgebiet Erlangen ist die Ausländerbehörde der Stadt Erlangen zuständig. Von der Ausländerbehörde ist bei der erstmaligen Erteilung und jeder Verlängerung zu prüfen, ob

bulletder genehmigte Aufenthaltszweck fortbesteht (Studienfach),
bulletder Studienabschluss in angemessener Zeit (durchschnittliche Studiendauer + max. 3 Semester) erreicht werden kann,
bulletausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes für den beantragten Zeitraum zur Verfügung stehen,
bulletausreichender Krankenhausversicherungsschutz gegeben ist,
bulletStraftaten gegen den Aufenthalt in Deutschland sprechen.

Im Regelfall sind bei der Ausländerbehörde deshalb der Pass, die Immatrikulationsbescheinigung und ein Finanzierungsnachweis vorzulegen.
Die erstmalige Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung kostet 40 Euro, jede Verlängerung 20 Euro.

Studienfachwechsel:
Vor einem Studienfachwechsel wird die Beratung durch das Informations- und Beratungszentrum der  Universität empfohlen.
Der Studienfachwechsel ist dann bei der Zulassungsstelle der Universität zu beantragen.
Ausländerrechtlich stellt der Studienfachwechsel einen Aufenthaltszweckwechsel dar. Er ist deshalb gleichzeitig auch bei der Ausländerbehörde zu beantragen und wird in den ersten 18 Monaten des Studiums grundsätzlich genehmigt, danach nur noch, wenn die Universität bescheinigt, dass sich die Gesamtstudiendauer nicht um mehr als 18 Monate verlängert. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder wird ein weiterer Wechsel angestrebt, darf dieser nur zugelassen werden, wenn das Studium innerhalb einer Gesamtaufenthaltsdauer von 10 Jahren abgeschlossen werden kann

Erwerbstätigkeit während des Studiums:
Während des studienvorbereitenden Deutschkurses ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet.
Während des Studiums sind Erwerbstätigkeiten, die insgesamt 90 Arbeitstage im Jahr nicht übersteigen (die tägliche Arbeitszeit spielt dabei keine Rolle), arbeitserlaubnisfrei und werden mit der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung generell zugelassen. Darüber hinaus gehende Erwerbstätigkeiten müssen von Beginn an von der Ausländerbehörde im Einzelfall genehmigt werden. Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn das Informations- und Beratungszentrum der Universität bescheinigt, dass dadurch die Erreichung des Studienabschlusses nicht wesentlich erschwert oder verzögert wird und das Arbeitsamt nach Prüfung des Arbeitsmarktes für die beabsichtigte Beschäftigung und den angestrebten Stundenumfang eine Arbeitserlaubnis in Aussicht stellt.
Die ausländerrechtliche Genehmigung kostet jeweils 25 Euro

Nützliche Adressen:
- Akademisches Auslandsamt der Universität, Schlossplatz 3, Zimmer 1.026, Tel. 8524800
- Allgemeine Ortskrankenkasse, Universitätsstraße 25, Tel. 82615 - 10
- Arbeitsvermittlung für Studenten, Feldstraße 5, Tel. 23061
- Ausländerbeirat der Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, Zimmer 917,Tel. 862406
- Ausländerbehörde der Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, Zimmer 212/213, Tel. 86 2879
- Evangelische Studentengemeinde, Hindenburgstraße 46, Tel. 22942
- Informations- und Beratungszentrum der Universität, Schlossplatz 3, Zimmer 0.021, Tel. 8523976
- Katholische Hochschulgemeinde, Sieboldstraße 3, Tel. 24146
- Meldebehörde der Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, Zimmer 216, Tel. 862924
- Sprachenzentrum der Universität, Bismarckstraße 1, Tel. 8522349
- Studentenkanzlei der Universität, Halbmondstraße 6, Zimmer 0.034, Tel. 8524042
- Studentenwerk Erlangen-Nürnberg,  Wohnheimvermittlung: Henkestraße 38a, Tel. 8002-0;
    Zimmervermittlung: Langemarckplatz 4, Zimmer 021, Tel. 8002-0
- Zulassungsstelle der Universität, Halbmondstraße 6, Zimmer 0.031, Tel. 8524076

 

 
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